Was tun bei einem positiven Selbsttest?
Das Kind begibt sich zur Sicherheit in Quarantäne und lässt direkt einen Bürgertest oder PCR-Test zur Absicherung durchführen. Die Schule wird über das Fehlen und den positiven Selbsttest informiert.
Was tun bei einem positiven Bürgertest/PCR-Test?
Die Schule (Sekretariat und Klassenlehrkraft) über das positive Testergebnis informieren.
Kontakte der letzten Tage nachvollziehen und unverzüglich informieren.
Als enge Kontakte wurden in der Vergangenheit vom Gesundheitsamt Personen eingestuft, die sich länger als 15 Minuten ohne Maske in einem Innenraum unter 1,5 Metern Abstand zu einer infizierten Person aufgehalten haben (im Schulkontext ist dies beim Mittagessen in der OGS der Fall).
Was tun bei einem positiven Klassen-Pool?
Das Labor übermittelt der Schule, wenn das Ergebnis der Pooltestung einer Klasse positiv ausgefallen ist. Alle Eltern der betroffenen Klasse erhalten eine Email durch die Klassenlehrkraft.
Ein positiver Pool bedeutet, dass mindestens ein Kind der Klasse mit dem Corona-Virus infiziert ist.
Pool-Auflösung durch Einzeltestung:
a) Sie gehen mit Ihrem Kind morgens zu einem Bürgertest und legen das Ergebnis der Lehrkraft vor. Sollte Ihr Kind deshalb etwas später zur Schule kommen, stellt dies für uns kein Problem dar, sondern trägt zur Sicherheit aller anderen in der Klasse bei. Sollten Sie ein positives Einzelergebnis für Ihr Kind bekommen, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat und die Klassenleitung telefonisch oder per Mail.
b) Sie schicken Ihr Kind zur Schule und die Kinder machen unter Anleitung der Lehrkraft einen in der Schule vorhandenen Selbsttest.
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Ergebnis einer Bürgertestung aussagekräftiger ist als der von den Kindern durchgeführte Selbsttest in der Schule, da es dort vom Personal fachgerecht durchgeführt werden kann. Die Schüler*innen nehmen in der Klasse während der Testung die Masken ab, schon getestete Kinder werden die Masken nicht absetzen. Wir schließen uns der Bitte des Ministeriums an: „Wir bitten die Eltern, bei einem positiven Poolergebnis -wenn möglich- einen Bürgertest bei ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen.“ (Auszug Ministeriumsmail)
Ergebnisse der Einzeltestung:
Bei einem negativen Ergebnis kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen bzw. in der Schule bleiben.
Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie einen Anruf und müssen Ihr Kind unverzüglich von der Schule abholen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ab 8 Uhr telefonisch erreichbar sind und Ihr Kind direkt abholen können.
Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen. Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.
Bitte seien Sie besonders wachsam ob Ihr Kind Symptome entwickelt und testen Sie Ihre Familienmitglieder regelmäßig.
Wie lange dauert die Isolation für Grundschulkinder?
Isolierung von 5- bis 11-jährigen Infizierten
Zeitraum beginnt am Datum des Auftretens der Symptome; bei asymptomatisch Infizierten am Datum der Abnahme des positiven Tests
7 Tage, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen PCR-Test* oder zertifizierten Antigentest, Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich
10 Tage ohne abschließenden Test
Schulbesuch nach Vorlage des negativen Testergebnisses wieder möglich (per Mail an Sekretariat und Klassenlehrkraft)
Wie lange dauert die Quarantäne für Grundschulkinder?
Quarantäne von 5- bis 11-jährigen Kontaktpersonen
Zeitraum beginnt unverzüglich, gezählt wird ab dem 1. Tag nach dem Datum des letzten Kontaktes mit einem Infizierten
5 Tage mit frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen PCR-Test oder zertifizierten Antigentest, sofern regelmäßige (serielle) Testung in der Einrichtung erfolgt
Schulbesuch nach Vorlage des negativen Testergebnisses wieder möglich (per Mail an Sekretariat und Klassenlehrkraft)
Herzlichen Dank an alle Familien, dass Sie so umsichtig handeln – Bürgertestungen wahrnehmen, Ihre Kinder bei geringsten Symptomen zur Beobachtung zuhause lassen und die Maßnahmen unterstützen.
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