top of page
Zeitschiene Übergang.png

Wie läuft der Anmeldetermin ab?

Zum Anmeldegespräch kommen nicht nur die Erziehungsberechtigten, sondern insbesondere auch das Kind.

In einem ersten Treffen geht es darum, einen Eindruck von Stärken und möglichen Bedarfen des Kindes zu bekommen. Dazu wird ein kurzes Gespräch mit Ihrem Kind geführt, bei dem Sie als Erziehungsberechtigten zu Beginn noch anwesend sind. Wenn das Kind genug Sicherheit in der Situation gewonnen hat, gehen die Erziehungsberechtigten in das ca. 20-minütige Anmeldegespräch und die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte führen mit dem Kind noch einige kleine spielerische Übungen durch, um so einen ersten Eindruck vom Entwicklungsstand des Kindes zu bekommen.

Bei dem Gespräch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung steht im Mittelpunkt, dass sich beide Seiten kennenlernen und ein Austausch über Erziehungsziele, die Besonderheiten des Kindes sowie über die künftige Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit gleich beim Anmeldetermin möglichst alle benötigten Daten vorliegen, ist es wichtig, folgende Unterlagen mitzubringen:

und

  • die zuletzt erstellte Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten in Kopie (freiwillig).

 

Sollten Sie beim Ausfüllen der Formulare Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da.

 

Wie läuft das weitere Verfahren? 

Die Stadt Münster als Schulträger hat für jede einzelne Grundschule die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festgelegt. Wie viele Kinder maximal pro Klasse aufgenommen werden können (maximale Klassenstärke), hängt von der festgelegten Anzahl der Eingangsklassen der jeweiligen Grundschule ab:

  • Eine Eingangsklasse: bis zu 29 Kinder

  • Zwei Eingangsklassen: 30 bis 56 Kinder

  • Drei Eingangsklassen: 57 bis 81 Kinder

  • Vier Eingangsklassen: 82 bis 104 Kinder

  • Fünf Eingangsklassen: 105 bis 125 Kinder

 

Für den Fall, dass mehr Schulanfänger/innen an einer Grundschule angemeldet werden, als aufgenommen werden können, haben vorrangig die Kinder einen Anspruch auf Aufnahme in die Schule, für die es die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Katholische-, Evangelische- oder Gemeinschaftsgrundschule) ist. Im Rahmen dann noch freier Kapazitäten wird von den Schulleitungen nach folgenden Kriterien die Aufnahmeentscheidung getroffen:

  • Geschwisterkinder

  • Schulwege

  • Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule

  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen

  • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprachen.

  • Kinder mit Unterstützungsbedarf und besonderer Lebenssituation

 

Sollte Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Grundschule nicht aufgenommen werden können, werden Sie von der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, informiert und beraten.

Voraussichtlich im Frühjahr (März/April) werden die Aufnahmebestätigungen versendet.

Da wir hier auf die Vorgaben des Schulträgers warten müssen, sehen Sie bitte davon ab, uns vorher um eine Auskunft zu bitten. Dies dürfen wir leider nicht, auch wenn wir verstehen können, dass dies für die Erziehungsberechtigten eine unangenehme Phase ist.

Im Falle einer Absage würden wir auf Sie zukommen.

Mein Kind ist noch nicht schulpflichtig, kann ich es schon früher anmelden? 

Sollte Ihr Kind nach dem 30. September geboren sein, besteht die Möglichkeit der Vorzeitigen Einschulung.

In diesem Fall erhalten Sie keinen Anmeldebogen seitens der Stadt Münster.

Sie können dennoch einen Termin zur Anmeldung bei uns vereinbaren und stellen im Zuge des Anmeldegespräches formlos einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Einschulung Ihres Kindes.

Gerne können Sie auch den Vordruck nutzen: Antrag vorzeitige Anmeldung

Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und dem zuständigen Kindergarten beraten wir dann, ob dem Antrag entsprochen werden kann. Hierzu kann das schulärztliche und in Einzelfällen auch ein schulpsychologisches Gutachten als Entscheidungshilfe einbezogen werden. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Dazu gehört, dass Ihr Kind die erforderlichen körperlichen und kognitiven Voraussetzungen besitzt sowie in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.

Die Entscheidung über die Vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung. Ab der Aufnahme ist Ihr Kind dann schulpflichtig.

 

Mein Kind ist schulpflichtig, aber ich möchte es noch nicht einschulen lassen. Kann mein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden? 

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Als Erziehungsberechtigte können Sie auf dem Anmeldebogen angeben, ob Sie eine Rückstellung des Schulbesuches für Ihr Kind wünschen. Mit Ihnen gemeinsam und ggf. auf Grundlage von ärztlichen und/oder therapeutischen Berichten beraten wir dann, ob eine Rückstellung für Ihr Kind in Frage kommt.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens.

 

Informationen zum Anmeldeverfahren

Wann wird mein Kind schulpflichtig?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, im selben Kalenderjahr am 01. August (SchulG NRW §35 Abs. 1).

Für die Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 bedeutet dies, dass Ihr Kind zwischen dem 01.10.2018 und dem 30.09.2019 geboren wurde.

Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten von der Stadt Münster ein Anschreiben und das Anmeldeformular auf dem Postweg.

Wichtige Termine in der Übersicht

bottom of page